Information:
Nicht jedes Live-Streaming ist erlaubnispflichtig. Eine Ausstrahlung an
einen kleineren Adressatenkreis von weniger als 500 zeitgleichen
Zuschauern oder an einen geschlossenen Nutzerkreis bedarf ebenso
wenig einer Zulassung, wie einmalige oder sehr sporadische
Übertragungen. Auch wenn die Ausstrahlung keine journalistischredaktionellen Elemente aufweist, wie etwa Anmoderation oder
Interviews, ist im Regelfall keine Erlaubnis erforderlich.
Andernfalls beantragen sie ihre Zulassung unter folgenden Links:
Bayern:
NRW:
Saarland:
Rheinland Pfalz:
Hessen:
Berlin Brandenburg:
Baden Württenberg:
Formloser Antrag an: aufsicht@lfk.de
Bremen:
Hamburg/Schleswig-Holstein:
https://www.ma-hsh.de/service/formulare.html
Mecklenburg Vorpommern:
https://medienanstalt-mv.de/media/download/47/attachment.pdf
Nieder-Sachsen:
Thüringen:
https://www.tlm.de/fileadmin/user_upload/Service/TLM-Formular_fuer_Livestreaming_Senden.pdf
Sachsen Anhalt:
Sachsen:
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